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AGB

Arbeitsgeschäftsbedingungen die Klangschmiede

 

§ Kosten und Zahlungen

 

a) Die entstehenden Lohnkosten und Mietpreise werden nach zeitlichem Arbeitsaufwand berechnet. Der Stundentarif wird im Vorhinein schriftlich vereinbart. Dazu zählen Aufnahmen und die Bearbeitung von Audiomaterial, Mischen und Mastern des in Auftrag gegebenen Audiomaterials sowie dessen eventuelle Uploads und Exporte sowie das Erstellen spezieller Audioformate wie DDP Dateien, mp3, wav, aiff und anderen Formaten.

 

a II) Es gelten andere, frei verhandelbare Preise, wenn eine außergewöhnlich hohe Verbreitung des zu bearbeitenden Audiomaterials zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere für den Verkauf oder die Vervielfältigung, Steams, Downloads oder bei Veröffentlichungen, Aufführungen oder Sendungen im Rundfunk oder Fernsehen.

 

b I) Wird die Klangschmiede mit einer Komposition, einem Arrangement oder Bearbeitung wie Mixing, Mastering und Recording eines Werkes beauftragt, bleibt der schaffende Künstler nach deutschem Recht der Urheber seines Werkes. Das Urheberrecht ist unverkäuflich. Der schaffende Künstler verkauft dem Auftraggeber nach schriftlicher vereinbarter Vergütung Stückzahlen von Lizenzen zur Nutzung. Die Vergütung muss sich nach dem Ausmaß der Nutzung, Verbreitung, Erfolg und des Zweckes, den der Auftraggeber damit verbindet, richten. Sollte sich ein unerwartet hoher Erfolg in Verbindung des vom schaffenden Künstler Werkes einstellen, ist der Künstler an dem Erfolg mit entsprechender Vergütung zu beteiligen. Die Werke an sich dürfen vom Auftraggeber nicht an dritte weiter verkauft werden.

b II) Die Klangschmiede, bzw. der schaffende Künstler behält sich das Recht vor, Lizenzen seines geschaffenen Werkes, soweit nichts weiteres schriftlich vereinbart wurde, an weitere dritte zu verkaufen. Des Weiteren behält er sich das Recht vor, als Urheber sein Werk selbst zu veröffentlichen, zu senden oder aufzuführen oder zu vervielfältigen.

b III) Sollte der Auftraggeber entgegen der schriftlichen Vereinbarung das Werk des Urhebers auf eine andere Weise oder eine unangemessene Weise, oder eine dem ursprünglichen Sinn entartete Weise (z.B. mit unmoralischen Inhalten) verwenden, sind die vertraglich vereinbarten Lizenzen sofort unwirksam.

b IV) Der schaffende Künstler hat dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, dass sein Werk nicht einem anderem Werk entsprungen ist, oder es kopiert wurde, dass er nicht Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft oder Treuhänder seiner Werke ist, bzw., dass er alleiniger Urheber und Rechteinhaber seines Werkes ist.

b V) Der Auftraggeber und der schaffende Künstler sollten vor Werkserschaffung genügend miteinander kommuniziert haben und die Zielvorstellungen bestenfalls schriftlich definieren. Bei Auftragsvergabe geht der schaffende Künstler unwiderlegbar davon aus, dass der Auftraggeber mit seinem späteren Werk einverstanden sein wird. Unstimmigkeiten oder ein Nichtgefallen nach Beauftragung zum Werk, sind nur mit entsprechender, neu vereinbarter Vergütung nach Aufwand an den schaffenden Künstler bzw. der klangSchmiede zu beheben.

 

§ 2 Sachgemäßer Umgang

 

a) Es ist ein sachgemäßer Umgang mit der Technik der Klangschmiede an sich geboten. Die Mischpultkonsole bzw. der DAW-Controller im Regieraum, die Preamps, Compressoren und Effektgeräte, die Monitorabhöranlage, die Computer, Hardware und Software und alle weitere Technik dürfen vom Kunden nicht bedient werden. Es können massive, kostenintensive Schäden entstehen. Es darf im Regieraum nicht gespeist und getrunken werden. Bei Missachtung des sachgemäßen Umgangs wie erläutert, sind die Kosten für die entstandenen Schäden vom Kunden zu tragen.

 

b) Die Instrumente stehen dem Kunden grundsätzlich für die Produktionen seiner Songs zur Verfügung. Alle Blasinstrumente sind aus hygienischen Gründen jedoch nur nach Absprache zu benutzen.

 

c) Es können CD Rohlinge in der Klangschmiede gebrannt und bedruckt werden. Bevor eine Stückzahl an CD´s gebrannt und bedruckt werden kann, muss der Kunde eine CD-Freigabe unterschreiben, in der er erklärt, dass das zu brennende Audiomaterial und das Motiv für den Druck in seinem Interesse so vervielfältigt werden soll. Fehler, die nach der Vervielfältigung benannt werden, werden nicht von der klangSchmiede berücksichtigt. Die Kosten dafür trägt der Kunde.

 

§ 3 Rechtsverletzungen

 

a) Für die Einhaltung der Rechtslage wie das Urheberrecht, GEMA-repertoir, Arrangementrechten, Bearbeitungsrechten und alle weiteren Rechte dritter. ist allein der Kunde verantwortlich. Die Klangschmiede haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Rechten geschehen!

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